Aktuelles MDR-Fernsehen | hier ab vier | Mit Rat & Tat | 03.01.2006 | 17:30 UhrIm Test: SchimmelpilzeMuffiger Geruch, dunkle Flecken an den Wänden, Feuchtigkeit im Raum - ein Problem in vielen Wohnungen. Der Verdacht: Gefährliche Schimmelpilze stecken dahinter. Mittlerweile werben mehrere Anbieter mit ihren "Schimmeldetektiven". Doch helfen die tatsächlich weiter?
Seit Melanie P. eingezogen ist, hat sie immer wieder gelbe und dunkle Flecken im Bad. Jetzt, wo ihr Baby unterwegs ist, will sie wissen, ob dahinter gefährlicher Schimmel steckt. Vier "Schimmeldetektive" hat sie für uns getestet. Baubiologe Heiko Schützhold nahm Vergleichsproben und überwachte den Test. Er fand fünf verschiedene Schimmelsporen in Bad, Schlaf- und Wohnzimmer - Alle ungefährlich und in geringer Dosis.
Als Erstes: Der Schimmeldetektiv von "Knauf" aus dem Baumarkt für 13 Euro. Vier Luftproben konnte Melanie nehmen - drei in der Wohnung und eine als Vergleichswert von Außen. Nach zwei Wochen sollte sie das Ergebnis selbst auswerten. Melanie P.: "Bringen tut er mir nichts. Ich sehe nur, dass sich viel Schimmelpilz gebildet hat, aber ich kann damit nichts anfangen." Der Experte war entsetzt! Ohne mikrobiologische Analyse lässt sich gar keine Aussage treffen, so der Spezialist.
Als nächstes der Test aus der "Apotheke" für 42 Euro - nur eine Fangschale! Melanie konnte also nur in einem Zimmer testen - außerdem fehlte der Vergleich mit der Außenluft. Das Labor-Ergebnis: Alle fünf Pilzarten wurden gefunden. Die Gefahr wurde allerdings überschätzt!
Heiko Schützhold: "Gut finde ich an dem Test, dass er farbig dargestellt ist: Rot, grün und gelb. Nicht gut finde ich das Darstellen von Krankheitserscheinungen." Denn gefährlich dargestellt sind Cladosporium-Arten und Penicilline. Die gefunden Unterarten sind aber harmlos.
Als Drittes: "Stiftung Warentest" für 47 Euro. Ebenfalls nur eine Fangschale. Von fünf Pilzen wurden nur zwei gefunden, immerhin wurde die Gefahr richtig eingeschätzt.
Melanie P.: "Es war ein kurzer Text, da stand drin, dass die Belastung sehr gering ist, und dass es nicht unbedingt gefährlich ist. Damit kann ich was anfangen. Das hätte ich so für mich ad acta gelegt und dann wäre die Sache mit den Schimmelpilzen für mich erledigt gewesen."
Heiko Schützhold (Baubiologe): "Also eine Platte für den ganzen Test, halte ich für absolut zu wenig. Genauso wie, dass die Beprobung der Außenluft nicht durchgeführt wurde."
Zum Schluss: Der Test vom Mikrobiologischen Labor "Dr. Drexler & Dr. Fecher" für 64,50 Euro (Schimmel-Check). Vier Schalen ließen einen umfangreichen Test zu. Das Ergebnis: Vier von fünf Pilzen wurden gefunden, deren Gefährlichkeit richtig eingeschätzt und zusätzlich gab es noch eine Handlungsempfehlung.
Fazit: Einzig der teuerste Test vom Mikrobiologischen Labor "Dr. Drexler & Dr. Fecher" konnte wirklich überzeugen! Ein Gutachter vor Ort würde übrigens 200 bis 250 Euro kosten.
Versteckt im Staub
Die genaueste Prüfung der Luftqualität in Wohnräumen ist die Analyse des Hausstaubs.
Dort und in der Raumluft findet man Umweltgifte und Schimmel
Von Kai Althoetmar
Schimmel, Lösemittel und andere Gifte in Wohnräumen machen krank, ihre Beseitigung ist oft teuer. Betroffene leiden meist an Reizungen der Augen und Atemwege, trockener oder geröteter Haut, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Müdigkeit und Kopfschmerzen. Die Stiftung Warentest rät, immer einen Arzt zu Rate zu ziehen. „Vor allem, wenn die Beschwerden gehäuft und nur in der Wohnung oder in einem bestimmten Zimmer auftreten und anderswo – etwa bei Wochenendausflügen oder im Urlaub – nachlassen, sollten Sie sich auf die Suche nach möglichen Schadstoffquellen begeben“, schreibt „test“. In Frage kommen Lösemittel, Pestizide und andere giftige oder schwer abbaubare Chemikalien. „Leicht flüchtige“ Chemikalien wie Lösemittel entweichen schneller als „schwer flüchtige“ Stoffe wie Holzschutzmittel, die sich mit dem Hausstaub in der Wohnung verteilen.
Lösemittel gelangen vor allem durch Quellen von innerhalb des Gebäudes in die Innenraumluft. Manchmal werden sie auch von außen eingetragen. Enthalten sind sie meist in Bau-, Kunststoff- und Isoliermaterialien, Wandverkleidungen, Lacken, Klebern und Bodenbelägen. Auch viele Lacke, Kleber und Verdünner verursachen Lösemittelbelastungen. Beim Kauf sollte man auf umweltfreundliche und schadstoffarme Produkte achten. Weiter raten die Warentester: „Der Raum, in dem Farben, Lacke und Verdünner lagern, sollte zu den Wohnräumen gut abgedichtet sein, ansonsten können Lösungsmittel eingetragen werden.“ Eine Belastung sind oft auch neue lackierte oder verklebte Möbel.
Als besonders problematisch gelten Baukastenmöbel, deren Einzelteile in der Fabrik luftdicht verpackt und erst zu Hause zusammengebaut werden. Andere Ursachen für belastete Raumluft können Tabakrauch, Duftspender und Raumluftsprays sein, außerdem chlorierte Kohlenwasserstoffe, die aus Spezialreinigern für Marmor- und Steinfußböden entweichen, sowie Lösemittel, die in chemisch gereinigten Kleidern stecken.
Manche Wohngifte sind in der Raumluft kaum noch nachweisbar, im Hausstaub dagegen schon. „So ist die Messung einiger Schädlingsbekämpfungsmittel in der Innenraumluft schon mehrere Tage nach der Anwendung nicht mehr möglich, wohl aber im Hausstaub“, schreibt die Stiftung Warentest. Im Hausstaub lagern sich Bestandteile von Insektensprays, Holzschutzmittel, Weichmacher und Flammschutzmittel. Selbst verbotene Substanzen wie PCB, PCP und DDT können in vielen Fällen im Staub nachgewiesen werden. Ursachen sind oft Balken und Bretter in Altbauten, die mit chlorierten Pestiziden behandelt wurden, umweltschädliche Kitte, Fugendichtungen und Platten oder etwa Weichmacher in PVC-Böden, -Folien und -Tapeten.
Wer Wohngiften auf die Spur kommen will, muss nicht sofort teure Gutachter ins Haus holen.
.....Das „Institut für Analytik und Beratung“ im hessischen Groß-Umstadt zum Beispiel verlangt für einen Raumluft-Check (VOC/Lösemittel) 76 Euro. Der Besteller schickt die selbst genommenen Proben ein und erhält zwei Wochen später per Post eine Analyse. Schimmel-Test und Formaldehyd-Check kosten jeweils 39,50 Euro. Zum gleichen Preis kann man auch das Warmwasser auf Legionellen testen lassen. Hinzu kommen 6,50 Euro Versandkosten. Wer mehrere Räume untersuchen will, braucht entsprechend auch mehrere Tests. Die Probesets können auch direkt über das Internet bestellt werden. „Wir bekommen dabei oft Proben mit Wasser aus schwermetallhaltigen Rohrleitungen. Im Winter häufen sich vor allem die Probleme mit Schimmel“, sagt Institutschemiker Dr. Christoph Drexler.
Schimmel bildet sich, wenn Feuchte sich an kühlen Stellen wie Fensterlaibung, Außenecke oder Decken oder hinter Bildern, Vorhängen und Möbeln sammelt. Zu erkennen ist der gelbe oder schwarze Pilz bereits am muffigen Geruch. Stoßweises Lüften mit ganz geöffnetem Fenster ist der beste Weg, Schimmel zu vermeiden und Heizkosten zu sparen. Faustregel: Ein paar Mal am Tag ein paar Minuten lang quer durch die Wohnung oder das Haus lüften. Die relative Feuchte sollte 50 bis 60 Prozent betragen. Eine gute Wärmedämmung hilft Schimmel vermeiden. Den ganzen Wintertag ein Fenster auf Kippe zu stellen, kostet viel Heizenergie. Dringt zu lange kalte Luft ein, die über den Fühler eines Thermostatsventils strömt, kann sich dessen Frostschutz aktivieren. Dann öffnet sich das Ventil, und man heizt förmlich zum Fenster raus.
Die Kunden von Drexlers Institut erhalten neben der Analyse auch Tipps zur Schadensbekämpfung. Adressen von Fachfirmen erfährt man meist beim Gesundheitsamt oder der örtlichen Verbraucherberatungsstelle. Generell gilt: Deuten Laborberichte auf starke Wohngifte hin, ist die Investition in die Beseitigung unvermeidbar, erst recht, wenn Kranke oder Kinder im Haus leben. Mieter können sich beim Vermieter meist schadlos halten – es sei denn, sie haben den Schaden selbst verursacht, zum Beispiel durch falsches Lüften. Sichtbare Schäden sollten Mieter immer fotografisch dokumentieren.
(Auszug aus "Der Tagesspiegel", http://www.tagesspiegel.de/zeitung/versteckt-im-staub/590010.html)
Grundstückseigentümer/ Vermieter
Aufwendungen für ein Schadstoff- Gutachten sind als Werbungskosten abzugsfähig!
Aufwendungen für ein Schadstoff- Gutachten können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigungsfähig sein. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen durch die Einkunftsart veranlasst wurden. Eine derartige Veranlassung liegt vor, wenn objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden. Eine direkte oder unmittelbare Veranlassung ist nicht erforderlich, eine mittelbare Veranlassung genügt.
Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für Aufwendungen, die den Grund und Boden betreffen. Der Beurteilung liegt der Gedanke zu Grunde, dass bei der Vermietung von Gebäuden auch die damit verbundene Nutzungsüberlassung des Grund und Bodens zum Einkünftetatbestand gehört. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist allerdings auch, dass es sich bei den Aufwendungen nicht um nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt. Nicht entscheidend ist, ob die getroffene Maßnahme zu einer Werterhöhung des Grundstücks führt.
(Auszug aus "Blitzlicht - Steuern, Recht, Wirtschaft" Ausgabe 02/2008)
Wenn das Schlafzimmer dem Käufer stinkt
Zur Frage, ob ein von Schlafzimmermöbeln über längere Zeit ausgehender unangenehmer Geruch den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt
Kurzfassung
Wenn Schlafzimmermöbel auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist es ohne Belang, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind.
Das entschied das Landgericht Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg, und verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 6.200 €. Der Geruch und die damit verbundene nachvollziehbare Sorge der Käuferin, dass dadurch ihre Gesundheit gefährdet werde, verhindern nach Auffassung der Gerichte einen ungestörten Gebrauch der Schlafzimmereinrichtung.
Sachverhalt
Rund ein Drittel seiner Lebenszeit verbringt der Mensch schlafend, so dass das Schlafzimmer regelmäßig der am längsten genutzte Raum ist. In ihrem Refugium wollte es die Klägerin daher gemütlich haben und kaufte beim Beklagten eine Einrichtung in Esche massiv für rund 6.200 €. Doch auch Monate nach dem Kauf verströmten die Möbel einen unangenehmen Chemikaliengeruch. Die Klägerin monierte das, der Verkäufer konnte aber keine Abhilfe schaffen. Als eine Raumluftanalyse eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen ergab, trat die Klägerin vom Kauf zurück und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Gerichtsentscheidung
Mit Erfolg, denn das Landgericht Coburg gab ihrer Klage statt. Auch noch 13 Monate nach der Anlieferung ging von der Schlafzimmereinrichtung ein störender Geruch aus. Unabhängig von der Frage, ob es für die organischen Verbindungen einen verbindlichen Grenzwert gibt und dieser überschritten war, eignen sich die Möbel nicht für die gewöhnliche Verwendung, also das Schlafen in dem mit ihnen ausgestatteten Raum, und sind deshalb mangelhaft. Denn auch ohne besondere Vereinbarung kann ein Käufer solcher Möbel erwarten, dass sie geruchsneutral sind oder Geruchsentwicklungen, die wegen der Lackierung unvermeidbar sind, zumindest alsbald nach dem Aufstellen verschwinden.
Fazit
In Schlafzimmermöbeln, die einem buchstäblich stinken, muss man nicht in seine Träume sinken.
(LG Coburg, Urteil vom 13.5.2009, Az: 21 O 28/09; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 13.7. und 7.8.2009, Az: 6 U 30/09; rechtskräftig)
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