Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz:

Gefahrstoffmessungen, Arbeitsbereichsanalysen und Kontrollmessungen nach Gefahrstoffverordnung werden gemäß TRGS, den Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und nach berufsgenossenschaftlich anerkannten Verfahren durchgeführt. Die neuen Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) sehen eine Kontrolle von Arbeitsbereichen auf luftgetragene Keime (Bakterien und Pilze) vor. Durch die zunehmende Verwendung von biologischen Arbeitstoffen in biotechnischen Verfahren, aber auch der unbeabsichtigte Umgang mit biol. Arbeitsstoffen (Kompostanlagen, Sortieranlagen usw.) macht regelmäßige Kontrollmessungen nötig.

Beispiele für Arbeitsplatzmessungen:

  • Anorganische Gase und Dämpfe
  • Asbestfasern, künstliche Mineralfasern (KMF), lungengängige Fasern
  • Biologische Arbeitsstoffe, z.B. Schimmelpilzkeime bzw. -toxine, Actinomyceten und Bakterien nach TRBA 405 u. TRBA 430
  • Fein- und Gesamtstaub
  • Stoffe und Fasern im Fein- und Gesamtstaub
  • Organische Gase und Dämpfe, z.B. VOC und Lösungsmittel aus Druckfarben oder Produktionsrückständen

Beratung zu Arbeitsschutzmaßnahmen:

Wir beraten Sie auch gerne im Hinblick auf eine mögliche Reduzierung der Gefahrstoffbelastung. Häufig können einfache Maßnahmen diese deutlich senken und zur besseren Leistungsfähigkeit und Motivation Ihrer Mitarbeiter beitragen.